Muster 6: Ordnungsmaßnahmen

§ X Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins können unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit folgende Maßnahmen verhängt werden:

  • Ermahnung
  • Verwarnung
  • Teilnahme an einem klärenden Gespräch
  • befristete Einschränkung von Mitgliedschaftsrechten
  • befristete Suspendierung von Vereinsfunktionen
  • befristeter Ausschluss von Veranstaltungen oder Vereinsangeboten

Vor der Verhängung einer Maßnahme ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Muster 7: Verhaltensgrundsätze

§ X Verhalten im Verein

Die Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen und fairen Umgang miteinander.

Diskriminierende, beleidigende, einschüchternde oder menschenverachtende Verhaltensweisen widersprechen den Zielen des Vereins und können vereinsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Antisemitismus

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