Rechtlicher Hinweis
Die nachfolgenden Musterformulierungen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung und sollten vor einer Übernahme in die Vereinssatzung an die konkrete Vereinsstruktur angepasst werden.
Vor einer Satzungsänderung empfiehlt sich die Prüfung durch einen im Vereinsrecht erfahrenen Juristen oder die zuständige Verbandsberatung.
Muster 1: Vereinswerte und Demokratie
§ X Vereinsgrundsätze
Der Verein bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Er tritt für die Achtung der Menschenwürde, die Gleichberechtigung aller Menschen sowie für ein respektvolles, diskriminierungsfreies und gewaltfreies Miteinander ein.
Der Verein fördert Fairness, Toleranz, Vielfalt, gegenseitigen Respekt und gesellschaftliche Verantwortung.
Alle Mitglieder und Funktionsträger sind verpflichtet, diese Grundsätze zu achten und durch ihr Verhalten zu fördern.
Muster 2: Antidiskriminierung
§ X Gleichbehandlung und Respekt
Der Verein tritt jeder Form von Diskriminierung entgegen.
Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt, ausgegrenzt oder herabgewürdigt werden.
Der Verein fördert ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander aller Mitglieder.
Muster 3: Kinder- und Jugendschutz
§ X Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der Verein erkennt seine besondere Verantwortung für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen an.
Er verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, Diskriminierung, Missbrauch und Grenzverletzungen zu treffen.
Alle Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes zu beachten.
Schwerwiegende Verstöße können vereinsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Muster 4: Unvereinbarkeitsregelung
§ X Unvereinbarkeit mit den Vereinsgrundsätzen
Aktivitäten und Verhaltensweisen, die den in dieser Satzung verankerten Grundsätzen schwerwiegend widersprechen, können vereinsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen.
Dies gilt insbesondere für rassistische, antisemitische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Aktivitäten sowie für die aktive Unterstützung von Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.
Über vereinsrechtliche Maßnahmen entscheidet das nach dieser Satzung zuständige Vereinsorgan unter Wahrung der Verfahrensrechte der betroffenen Person.
Muster 5: Ausschluss aus dem Verein
§ X Ausschluss
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft und in erheblicher Weise gegen die Satzung, die Vereinsziele oder die in der Satzung verankerten Grundsätze verstößt oder die berechtigten Interessen des Vereins nachhaltig beeinträchtigt.
Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied bekanntzugeben.
Das Verfahren richtet sich nach den weiteren Bestimmungen dieser Satzung.
- Muster 6: Ordnungsmaßnahmen
- Muster 7: Verhaltensgrundsätze
- Muster 8: Schutz der Vereinsinteressen
- Muster 9: Verantwortung von Funktionsträgern
- Muster 10: Demokratie und gesellschaftliche Verantwortung
- Muster 11: Hausrecht und Vereinsveranstaltungen
- Muster 12: Konfliktlösung
- Muster 13: Prävention gegen Extremismus
- Muster 14: Anhörungsrecht
- Muster 15: Verhältnismäßigkeit
- Muster 16: Auslegung der Vereinswerte
- Muster 17: Beendigung der Mitgliedschaft und Ordnungsmaßnahme
- Mustersatzung
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 21–79 BGB (Vereinsrecht)
- § 71 BGB (Satzungsänderungen)
Sport und Demokratie
- Deutscher Olympischer Sportbund – Sport und Demokratie
- Deutsche Sportjugend – Werte des Sports und Demokratieförderung
Rechtssicherheit und Satzungsgestaltung
- Deutsche Sportjugend: „Vereinsschädigendes Verhalten – Werte des Sports in Satzungen und Ordnungen“
- Deutsche Sportjugend: „Rechtssicherheit im Sport“
- DOSB: „Rechtssicher positionieren“
- DOSB: „Sport und Demokratie“
Muster und Praxisbeispiele
- Württembergischer Landessportbund – Musterbausteine für Satzungsergänzungen
- Landessportbünde und Sportjugenden der Länder
- Vereinsberatungen der Sportverbände
Beratung und Unterstützung
Projekt „Schützen im Dialog“
Mariele Zobel
Projektleitung Schützen im Dialog
Telefon: 069 935 222 24
E-Mail: zobel@schuetzen-im-dialog.de