Muster 8: Schutz der Vereinsinteressen
§ X Schutz der Vereinsinteressen
Jedes Mitglied hat die berechtigten Interessen und das Ansehen des Vereins zu wahren.
Verhaltensweisen, die geeignet sind, die berechtigten Interessen oder das Ansehen des Vereins erheblich zu beeinträchtigen, können vereinsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.