Muster 9: Verantwortung von Funktionsträgern

§ X Besondere Verantwortung von Funktionsträgern

Vorstandsmitglieder, Trainer, Übungsleiter, Jugendleiter sowie sonstige Funktionsträger repräsentieren den Verein in besonderer Weise.

Sie haben die Vereinswerte aktiv vorzuleben und in ihrem Verantwortungsbereich für deren Einhaltung einzutreten.

Schwerwiegende Verstöße gegen diese Verpflichtung können vereinsrechtliche Maßnahmen nach Maßgabe dieser Satzung nach sich ziehen.

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